EU-Richtlinie NIS2

Neue EU-Richtlinie KRITIS: Network and Information Security (NIS) Directive


Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen

Cyber- und Informationssicherheit rückt in den Fokus

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) zielt darauf ab, die Cyber- und Informationssicherheit von Einrichtungen, die wesentliche Dienste in Schlüsselsektoren erbringen, EU-weit zu verbessern und zu harmonisieren. Sie muss in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland soll dies im Rahmen des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzt erfolgen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, indem sie einerseits weitere Sektoren hinzufügt und andererseits andere Schwellenwerte festlegt, wodurch sich die Anzahl der betroffenen Einrichtungen erhöht. Darüber hinaus werden weitere Cybersicherheitsmaßnahmen definiert (u.a. Sicherheit der Lieferkette) und Sanktionen bei Verstößen festgelegt.

Hierdurch besteht ein schneller Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen, vor allem für diejenigen, die bislang noch nicht in den Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie gefallen sind.

Angesichts dessen legen wir Unternehmen, die betroffen sind, nahe, sich rasch mit den Erfordernissen der Cyber- und Informationssicherheit vertraut zu machen. Gerne informieren wir Sie ausführlich darüber, wie unsere Dienstleistung Sie sowohl bei initialen Analysen des Umsetzungstands als auch bei der Umsetzung möglicher Gaps hinsichtlich der Anforderungen unterstützen können. Gemeinsam justieren wir die Ausrichtung Ihres Unternehmens so, dass es den Vorgaben der neuen Richtlinie gerecht wird.


Verlauf der NIS2-Richtlinien

Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich der NIS2 fallen Einrichtungen, die ihre Dienste in der Union erbringen oder ihre Tätigkeiten dort ausüben.

Neben der Erweiterung der betroffenen Sektoren ist eine weitere wesentliche Änderung beim Anwendungsbereich, dass die Betroffenheit der Einrichtungen nicht mehr über das Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte der Anlagekategorien, sondern über die Größe der Einrichtungen geregelt werden soll.

Demnach sollen unter die NIS2-Richtlinie große und mittlere Unternehmen fallen:

(mittlere) Einrichtungen
  • 50 - 249 Beschäftigte und
  • < 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
  • < 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme

oder

  • < 50 Beschäftigte und
  • (10 - 50) Mio. EUR Jahresumsatz und
  • (10 - 43) Mio. EUR Jahresbilanzsumme
(große) Einrichtungen
  • ≥ 250 Beschäftigte

oder

  • ≥ 50 Mio. EUR Jahresumsatz und
  • ≥ 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme

Sektoren

Mit der NIS2 kommen weitere Sektoren hinzu, welche die definierten Anforderungen umsetzen müssen. Die Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Erstere unterliegen höheren Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen sowie einem Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtssystem, während wichtige Einrichtungen geringeren Sanktionen und einem ausschließlich reaktiven Ex-post-Aufsichtssystem unterliegen.

Wesentliche Einrichtungen:
  • Großunternehmen in Essential Sectors
Wichtige Einrichtungen:
  • Mittlere Unternehmen in Essential Sectors
  • Großunternehmen und mittlere Unternehmen in Important Sectors

Insgesamt sind somit die folgenden 18 Sektoren von der NIS2 betroffen:

Essential Sectors

Important Sectors


Cyber-Sicherheitsmaßnahmen

Einrichtungen müssen unter Berücksichtigung des Standes der Technik technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, die zur Erbringung ihrer Dienste genutzt werden, zu steuern und zu beherrschen. Damit wird auch in der NIS2-Richtlinie der Risikoansatz zur Umsetzung eines angemessenen Sicherheitsniveaus deutlich. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Meldung von Sicherheitsvorfällen, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistungen haben, und damit auf der Einrichtung eines standardisierten Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle.


Die Cyber-Sicherheits-Maßnahmen müssen mindestens folgendes umfassen:

  • Cyber-Security-Management: Richtlinien und Risikomanagement
  • Incident Management
  • Business Continuity Management (BCM)
  • Einbeziehung der Lieferketten und Beschaffung
  • Wirksamkeitsmessungen bezüglich der Maßnahmen
  • Awareness / Trainings
  • Kryptographiekonzepte
  • Personalsicherheit
  • Asset Management
  • Zugriffskontrolle und Rechtemanagement
  • Sichere Authentifizierungverfahren (Multi-Faktor-Authentifizierung)
  • Erwerb, Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen (inkl. Schwachstellenmanagement)
  • Kommunikationssicherheit
  • Sichere Notfallkommunikationsmittel

Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Anforderungen werden folgende Geldbußen für wesentliche und wichtige Einrichtungen verhängt:

  • Besonders wichtige Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Mit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie am 16.01.2023 haben die EU-Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies verschafft den Einrichtungen Zeit, sich mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie auseinanderzusetzen und mögliche Auswirkungen zu analysieren und zu bewerten.


Roadmap


Das adesso Serviceangebot

Die Erfüllung aller Cyber-Sicherheitsmaßnahmen ist komplex und setzt ein Zusammenspiel von verschiedenen Unternehmensfunktionen voraus. adesso unterstützt Sie bei einer erfolgreichen Umsetzung der NIS2-Anforderungen:

Für betroffene Unternehmen ist es daher wichtig, frühzeitig folgende Schritte einzuleiten:

  • Step 1

    Analyse

    Anforderungen bewerten (Aufbauend auf KRITIS-Anforderungen) & Erfüllungsgrad feststellen

  • Step 2

    Maßnahmenplanung

    Handlungsfelder identifizieren & Roadmap erstellen

  • Step 3

    Umsetzung

    Arbeitspakete definieren und Umsetzungsprojekt zur Umsetzung von Maßnahmen starten


Unsere Erfahrung

Als IT-Dienstleister verfügen wir über mehr als 20 Jahre branchenübergreifende Erfahrung. Unser Branchen-Know-how kombiniert mit unserer Erfahrung im KRITIS-Umfeld und im IT-Management qualifiziert uns als idealen Partner für Ihr NIS2-Projekt. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Betroffenheitsanalyse und der darauf aufbauenden GAP-Analyse zur Identifikation bestehender Abweichungen im Rahmen der definierten Mindestanforderungen an die Cyber-Sicherheit. Unser etabliertes Vorgehensmodell und unsere Leistungsfähigkeit haben wir bereits in zahlreichen vergleichbaren Projekten unter Beweis gestellt.


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