Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) zielt darauf ab, die Cyber- und Informationssicherheit von Einrichtungen, die wesentliche Dienste in Schlüsselsektoren erbringen, EU-weit zu verbessern und zu harmonisieren. Sie muss in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland soll dies im Rahmen des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzt erfolgen.
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, indem sie einerseits weitere Sektoren hinzufügt und andererseits andere Schwellenwerte festlegt, wodurch sich die Anzahl der betroffenen Einrichtungen erhöht. Darüber hinaus werden weitere Cybersicherheitsmaßnahmen definiert (u.a. Sicherheit der Lieferkette) und Sanktionen bei Verstößen festgelegt.
Hierdurch besteht ein schneller Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen, vor allem für diejenigen, die bislang noch nicht in den Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie gefallen sind.
Angesichts dessen legen wir Unternehmen, die betroffen sind, nahe, sich rasch mit den Erfordernissen der Cyber- und Informationssicherheit vertraut zu machen. Gerne informieren wir Sie ausführlich darüber, wie unsere Dienstleistung Sie sowohl bei initialen Analysen des Umsetzungstands als auch bei der Umsetzung möglicher Gaps hinsichtlich der Anforderungen unterstützen können. Gemeinsam justieren wir die Ausrichtung Ihres Unternehmens so, dass es den Vorgaben der neuen Richtlinie gerecht wird.