Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Sachsen, Dr. Eva-Maria Stange, hat Prof. Dr. Volker Gruhn für die kommenden fünf Jahre als Mitglied in den Hochschulrat der Universität Leipzig berufen. Aufgabe dieses zentralen Gremiums ist es, Empfehlungen zur Profilbildung und zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule abzugeben. Als Beratungs- und Kontrollorgan der Universität wirkt der Rat zudem an der Strategiebildung sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung mit.
Gruhn, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender des IT-Dienstleisters adesso, ist für die Universität Leipzig kein Unbekannter. Als Lehrstuhlinhaber für Angewandte Telematik und E-Business war er dort bereits acht Jahre tätig. Von 2002 bis 2010 betreute er dabei schwerpunktmäßig die Entwicklung mobiler, verteilter Softwaresysteme. Danach übernahm er den Lehrstuhl für Software Engineering an der Universität Duisburg-Essen. Die Verbundenheit zu seiner früheren Wirkungsstätte Leipzig blieb aber über die Jahre erhalten. So ist Gruhn seit 2017 im Vorstand des Instituts für Angewandte Informatik (InfAI) tätig, einem An-Institut der Leipziger Universität, das sich dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft widmet.
„Ich bin mir sicher, dass Professor Gruhn dieses wichtige Gremium der ‚Alma Mater Lipsiensis‘ mit seiner langjährigen Erfahrung und Expertise als Wissenschaftler und Unternehmer bereichern wird“, begründet Staatsministerin Stange die Berufung.
Gruhn sieht seiner neuen Aufgabe in Leipzig erfreut entgegen: „Ich bin stolz darauf, dass ich zukünftig an der Universität, an der ich sehr gerne tätig war, in einem wichtigen Organ wie dem Hochschulrat mitwirken darf und damit Hochschulpolitik noch mal aus einer ganz anderen Perspektive erleben kann.“
Mit Gruhn besteht der Hochschulrat in Leipzig aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihre Erfahrungen aus der Wissenschaft und Forschung, dem Wissenschaftsmanagement, der Wissenschaftspolitik sowie der freien Wirtschaft einbringen.
Die Berufung von Volker Gruhn gilt für die reguläre Amtszeit von fünf Jahren und endet im Februar 2024.