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Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Teile ihres Gehalts für ihre Altersvorsorge umzuwandeln. Dies geschieht durch die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der künftige Entgeltansprüche in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt werden. Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025" sieht für das Jahr 2025 eine massive Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vor. Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf die betriebliche Altersversorgung? Welche Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Versicherer und Versorgungsträger? Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieser Blog-Beitrag.

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt in § 1a den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Danach kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verlangen, dass bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von künftigen Entgeltansprüchen für eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Diese Entgeltumwandlung soll den Beschäftigten eine zusätzliche Absicherung im Alter bieten und damit der Altersarmut vorbeugen. Die jährliche Anpassung der BBG wirkt sich auch auf die Höchstgrenzen der steuerlich geförderten Altersvorsorgebeiträge aus.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 03.09.2024 den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 veröffentlicht, in dem eine massive Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgeschlagen wird. Das Bundeskabinett wird darüber entscheiden, wobei keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind. Nach dem Kabinettsbeschluss ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, die jedoch als Formsache gilt. Die Anhebung der BBG hat unmittelbare Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.

Voraussichtliche Rechnungsgrößen 2025 für die betriebliche Altersversorgung

Ab dem Jahr 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland angeglichen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt bundesweit einheitliche Sozialversicherungswerte gelten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) können unverfallbare Anwartschaften gemäß § 3 Abs. 2 ohne Zustimmung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgefunden werden, sofern sie eine bestimmte Bagatellgrenze nicht überschreiten. Entsprechende Anpassungen sind auch für das Jahr 2025 vorgesehen.

Konsequenzen der massiven Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist eine beliebte Zusatzleistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sowohl staatlich gefördert wird als auch für Unternehmen eine Möglichkeit darstellt, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein wesentlicher Vorteil der bAV sind die steuer- und sozialabgabenfreien Beiträge, die bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gefördert werden. Die geplante massive Anhebung der BBG könnte dieses System empfindlich treffen.

Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung der BBG, dass sie höhere geförderte Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen können. Hat der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass vier Prozent der BBG durch Entgeltumwandlung in die Altersvorsorge fließen, führt die Erhöhung der BBG automatisch zu höheren Einzahlungen. Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrages zu zahlen, soweit dadurch Sozialabgaben eingespart werden. Je höher die Einzahlung des Arbeitnehmers ist, desto höher ist also auch der Zuschuss des Arbeitgebers. Diese Zuschusspflicht, die ab 2022 auch für bestehende Entgeltumwandlungen gilt, verbessert durch den höheren Gesamtbeitrag die späteren bAV-Leistungen für die Beschäftigten und hilft, Versorgungslücken zu schließen.

Auswirkungen für Unternehmen

Die Erhöhung der BBG wirkt sich nicht nur auf die Beiträge zur Entgeltumwandlung aus, sondern auch auf den Arbeitgeberzuschuss. Bei dynamischen Entgeltumwandlungsverträgen, die an die BBG gekoppelt sind, führt eine Erhöhung der BBG auch zu einer entsprechenden Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Entgeltabrechnungen korrekt angepasst und die neuen Gesamtbeträge fristgerecht an die Versicherungsunternehmen beziehungsweise Versorgungsträger überwiesen werden.

Auswirkungen für Versicherungsunternehmen und Versorgungsträger

Eine zentrale Herausforderung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds liegt häufig in der unzureichenden technischen Unterstützung ihrer Bestandsführungssysteme. Dies gilt insbesondere für Produkte mit variabler Beitragszahlung, bei denen die Beiträge des Arbeitgebers in den Versicherungsvertrag einfließen. Problematisch wird es, wenn die eingezahlten Beträge die sozialversicherungsfreie Grenze überschreiten. In solchen Fällen stehen die Versicherer vor der komplexen Aufgabe, klare Lösungen zu entwickeln und die Überschreitungen korrekt zu handhaben.

Informations- und Kommunikationsbedarf

Mit der massiven Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geht ein erhöhter Informations- und Kommunikationsbedarf einher. Alle Beteiligten müssen rechtzeitig und umfassend über die anstehenden Veränderungen informiert werden. Dabei kommt es darauf an, gezielte Kommunikationskanäle zu nutzen und die Informationen klar, präzise und verständlich aufzubereiten. Für die technische Umsetzung sind flexible Lösungen zu entwickeln, die sich problemlos an aktuelle und zukünftige Anpassungen der BBG anpassen lassen.

Der Lösungsansatz

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze ist für alle Beteiligten - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen und Versorgungsträger - eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit einer sorgfältigen Planung und technischen Vorbereitung können die neuen Regelungen jedoch reibungslos umgesetzt werden. Insbesondere bei größeren Unternehmen und komplexen Vertragsstrukturen kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen IT-Dienstleister im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hinzuzuziehen. Diese Expertinnen und Experten stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher und unterstützen Unternehmen und Versicherer dabei, ihre Abrechnungs- und Verwaltungssysteme so zu optimieren, dass dynamische Anpassungen automatisch umgesetzt werden. Darüber hinaus helfen sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Kommunikationsplans, um alle Beteiligten - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherer - transparent über die Änderungen zu informieren.

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Bild Sandra Weis

Autor Sandra Weis

Sandra Weis ist als Team Manager bAV Services bei adesso tätig. Sie hat jahrzehntelange Erfahrung im Versicherungsumfeld, berät Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben und setzt IT-Vorhaben im Bereich der Lebensversicherung insbesondere der betrieblichen Altersversorgung um.

Kategorie:

Branchen

Schlagwörter:

Versicherungen

bAV

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