Im öffentlichen Raum kommt es immer wieder vor, dass Polizistinnen und Polizisten eine Personenkontrolle mit Identitätsfeststellung durchführen müssen. Insbesondere an hochfrequentierten Orten wie Bahnhöfen, Flughäfen oder in Grenznähe ist die Vorlage ausländischer Ausweisdokumente oft die Regel.
Häufig werden den Beamtinnen und Beamten die unterschiedlichsten Nachweisdokumente vorgelegt, deren Korrektheit vor Ort ohne entsprechende Fachkenntnisse nicht überprüft werden kann. Die Fälschungen von Passdokumenten werden immer besser, sodass eine Überprüfung ohne technische Hilfsmittel zunehmend schwieriger wird.
Ausprägungen der Fälschungen können die folgenden sein:
- Gefälschte Ausweisdokumente
- Gefälschte Titel (zum Beispiel Aufenthalt)
- Gefälschte Führerschein- und/oder KFZ-Dokumente
- Gefälschte Arbeitserlaubnis (Prüfung durch Zollbeamte auf Großbaustellen)
- Personalausweise in der Fahndung
Für die Beamtinnen und Beamten, die ein Ausweisdokument kontrollieren, besteht darüber hinaus die Herausforderung, diese trotz der zum Teil nicht lateinischen Schriftzeichen (Transliteration) korrekt in die Fachverfahren einzugeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch bei zukünftigen Kontrollen derselben Person eine einwandfreie Identifizierung mit den richtigen personenbezogenen Daten erfolgt.
Das folgende fiktive Praxisbeispiel soll die Problematik verdeutlichen: Zwei Polizeibeamte haben ein verdächtiges Verhalten einer Person festgestellt und beabsichtigen, eine Personenkontrolle durchzuführen. Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass die Person aus Island kommt. Auf dem Ausweisdokument steht “Þor Þorson” aus “Þórsmörk”. Die Polizeibeamten notieren sich den Namen, um den Vorgang später im Fachverfahren zu erfassen. Sofern das Aufschreiben manuell erfolgt, können die Schriftzeichen abgemalt werden. Eine Transliteration wird jedoch händisch in den wenigsten Fällen möglich sein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass verschiedene Polizeibeamte den Namen “Þor” immer identisch und korrekt in das lateinische Alphabet transliterieren, ist gering. Dies hat zur Folge, dass die (eigentlich) identifizierte Person später in den polizeilichen Fachverfahren nicht mehr gefunden wird.