Die Videoverarbeitung im öffentlichen Raum in Deutschland ist ein Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Denn gerade mit Blick auf die vernetzte Smart City der Zukunft wird auch die Auswertung von Bild- und Videodaten im öffentlichen Raum weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig wirft diese Entwicklung eine Vielzahl von ethischen, rechtlichen und technologischen Fragen auf. Während die Videoaufzeichnung in öffentlichen Bereichen oft als Mittel zur Verbesserung der Sicherheit betrachtet wird, steht sie dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre seitens der Bürgerinnen und Bürger oft gegenüber.
Bild- und Videoverarbeitung im öffentlichen Bereich ist auf Basis von Datenschutz und sonstigen regulatorischen Anforderungen nur sehr schwer umsetzbar. Denn viele KI-Anwendungen und Kamerasysteme beinhalten eine Cloud-Komponente. Sie speichern die Bilddaten ab, noch bevor die gewünschten Informationen und Erkenntnisse aus dem Bildmaterial extrahiert werden konnten. Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union setzen vor den Einsatz von Kamerasystemen im öffentlichen Raum hohe Hürden. Es besteht prinzipiell immer die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der die Sicherheitsbedürfnisse der Öffentlichkeit adressiert und gleichzeitig wertvolle Daten für Smart Cities bereitstellt. Und dies alles, ohne die individuellen Grundrechte und Freiheiten zu gefährden.
Kameradaten sind in diversen Szenarien hilfreich, um das urbane Leben zu verbessern. Dies betrifft zum Beispiel die Überwachung kriminalitätsbelasteter und gefährlicher Orte, die Optimierung des Verkehrsflusses, das Parkraummanagement sowie die Müll- und Umweltüberwachung. Ziel ist daher der datenschutzrechtskonforme Einsatz von entsprechend konzipierten Kamerasystemen.