2. November 2021 von Lars Zimmermann und Stephen Lorenzen
Redispatch 2.0 – Die neue Kraftwerkseinsatzplanung der Energiewende
Der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien bei der Stromproduktion, die mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen des Verbraucherverhaltens sowie der Wandel in der Kraftwerksinfrastruktur macht eine neue Kraftwerkseinsatzplanung in Deutschland notwendig. Da das Energiesystem auf diese Veränderungen bisher jedoch nicht abgestimmt ist, wird der sogenannte Redispatch 2.0 durchgeführt.
Was ist eigentlich ein Redispatch?
Ein Redispatch ist die Neuplanung des Kraftwerkseinsatzes bei Stromnetzschwankungen. Dabei handelt es sich um eine Verschiebung der geplanten Stromproduktion der Kraftwerksbetreiber, damit vorausschauend und gezielt Netzengpässe verhindert werden können und die Netzstabilität auf dem deutschen Strommarkt gesichert ist.
Ein Redispatch wurde vor dem 01.10.2021 nur von Anlagen durchgeführt, welche eine Leistung größer gleich zehn Megawatt hatten. Durch den Redispatch 2.0, der am 01.10.2021 durchgeführt wurde, änderte sich dies. Ab sofort müssen Anlagen, die eine Größe von 100 Kilowatt erfüllen, ebenfalls am Redispatch teilnehmen.
Warum ist der Redispatch notwendig?
Am 17. Mai 2019 ist die Novelle „Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ (NABEG) in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt der gesetzlichen Änderungen ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Neubau sowie die Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen, die aufgrund der Energiewende notwendig sind. Das alte System beinhaltete unflexible und große Kraftwerke sowie einen standardisierbaren Verbrauch. Dem gegenüber steht das heutige System. In Deutschland wird in manchen Monaten bereits mehr als 50 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Darüber hinaus gibt es ein wechselhaftes Verbrauchsverhalten, was mit der Digitalisierung, dem stärkeren Anteil des Homeoffice und einer größeren Zahl an elektronischen Geräten zusammenhängt. Es gibt immer mehr flexible Einspeiser, Speichermöglichkeiten und Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings ist das Energiesystem auf diese Veränderungen bisher aber nicht abgestimmt. Aus diesem Grund wird der Redispatch 2.0 durchgeführt.
Welche Änderungen treten im Detail auf?
Eine der wichtigsten Anpassungen ist, dass die Verteilnetzbetreiber (VNB) nun mehr in die Verantwortung gerückt werden. Diese sind ab dem 01.10.2021 für die Abregelung von Anlagen aufgrund von Überschuss verantwortlich. Das geschieht, indem die VNBs Netzdaten sammeln, um so eine Nachjustierung anstoßen zu können. Die VNBs zahlen dann bei einer Abregelung einen finanziellen Ausgleich an die Anlagenbetreiber.
Ebenfalls wird eine Änderung in der Redispatch Merit-Order (Reihenfolge der Abschaltung der Anlagen) notwendig. Für die Anlagen der erneuerbaren Energien bedeutet dies, dass mindestens zehnmal so viele konservative Anlagen von Engpässen betroffen sein müssen, bevor die Anlagen der erneuerbaren Energien abgeschaltet werden dürften. Das heißt, dass Anlangen mit erneuerbaren Energien als zehnmal so effizient angesehen werden wie konservative Anlagen. Für KWK-Anlagen wird hier der Faktor von fünf mitgegeben (Mindestfaktorfestlegung). Jeder VNB muss diese Regeln und die daraus resultierende Reihenfolge ab dem 01.10.2021 umsetzen.
Fazit
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Redispatch 2.0 zu einer neuen Einsatzplanung der Anlagen für erneuerbare Energien sowie der Kleinanlagen führt (unter Berücksichtigung des Einspeisevorrangs). Diese Änderung ist aufgrund des Wandels auf dem deutschen Strommarkt notwendig.
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