1. Dezember 2021 von Stephen Lorenzen, Lars Zimmermann und Georg Benhöfer
Die neue Rolle des Energieserviceanbieters – eine Chance für mehr Wettbewerb im Messwesen?
Die Umsetzung der MaKo 2022 hat, neben vielen weiteren Änderungen, auch die Einführung einer neuen Marktrolle zur Folge: Ab dem 01.04.2022 erweitert der Energieserviceanbieter (kurz ESA) den Reigen der Rollen in der Marktkommunikation. Diese neue Rolle hat das Potential, den Wettbewerb im Messwesen zu beleben und damit einen entscheidenden Einfluss auf die gesamte Energiewirtschaft zu nehmen.
Doch was ist eigentlich ein Energieserviceanbieter?
Der ESA wurde mit dem Beschluss der Beschlusskammer 6 der BNetzA vom 21.12.2020 eingeführt. Dieser Beschluss regelt sämtliche Anpassungen der Prozesslandschaft, die ab dem 01.04.2022 für alle Marktteilnehmer der Energiewirtschaft gelten. Der ESA nimmt dabei eine Dienstleistungsrolle ein. Die Erlaubnis des Anschlussnutzers vorausgesetzt, kann dieser Energieverbrauchsdaten erhalten, um so Optimierungspotentiale zu erkennen und dem Anschlussnutzer Anpassungen im Verbrauchsverhalten vorzuschlagen.
Wie tritt der ESA im Markt auf und was sind die Voraussetzungen?
Die wichtigste Voraussetzung bei der Nutzung der Dienstleistung des Energieserviceanbieters ist ein intelligentes Messsystem (iMSys). Im Rahmen der aktuell gültigen elektronischen Marktkommunikation überliefert im Interimsmodell der Messstellenbetreiber (MSB) die angeforderten Messwerte des Anschlussnutzers an den ESA. In Zukunft, also sobald die sternförmige Marktkommunikation vollständig umgesetzt ist, kann der ESA die Messwerte direkt über das Smart Meter Gateway (SMGW) beziehen. Aufgrund der Tatsache, dass eine Einbaupflicht für iMSys zurzeit nur bei Anschlussnehmern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr besteht, ist die Zielgruppe des ESA noch eingeschränkt. Erste Kundengruppen des ESA werden vor diesem Hintergrund ausschließlich Gewerbe- und Industriekunden sein. Potential für Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz dürfte insbesondere bei Kunden ohne eigenes Energiemanagement bestehen. Wie die neue Dienstleistung durch den Energieserviceanbieter die privaten Haushalte beeinflussen könnte, bleibt vorerst abzuwarten. Grundsätzlich muss aber festgehalten werden, dass jegliche Zielgruppe bereit sein muss, für die neue Dienstleistung zu zahlen, da diese nicht Teil der Preisobergrenze des MSB ist.
Wie sieht der Prozess zwischen Anschlussnutzer, ESA und MSB aus?
Was sind die Verpflichtungen des ESA und des MSB? Welche Auswirkungen ergeben sich im Marktumfeld?
Der Energieserviceanbieter ist zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Es ist ihm entsprechend nicht erlaubt, die Verbrauchsdaten an Dritte weiterzugeben, ohne vorher die Zustimmung des Anschlussnutzers erhalten zu haben. Weiterhin ist es ihm lediglich im Kontext von Analysen und Auswertungen gestattet, die Daten des Anschlussnutzers zu verarbeiten.
Beim MSB, der die Kommunikation mit dem ESA ab dem 01.04.2022 durchführen muss, kommt es durch die Einführung der neuen Rolle zu höheren Aufwänden. Diese Aufwände stehen aber den neu zu generierenden Erträgen, die aus der Bereitstellung der Daten erfolgen, gegenüber. So kann man davon ausgehen, dass sich hier ein neues Geschäftsfeld für die Messstellenbetreiber eröffnet.
Durch die Einführung des Energieserviceanbieters sowie der daraus resultierenden neuen Prozesse für die Messstellenbetreiber kommt es zu einer größeren Veränderung der IT-Landschaft der Messstellenbetreiber. Neben der Einführung neuer Prozesse müssen auch bestehende Datenaustausch-, Energiedatenmanagement- und Abrechnungsprozesse angepasst werden. Zudem kommen weitere Anpassungen im Kontext der Automatisierung der Prozesse rund um den Rollout von iMSys beim MSB hinzu.
Fazit
Die Einführung des Energieserviceanbieters setzt den Pfad der Liberalisierung im deutschen Energiemarkt konsequent weiter fort. Neue Dienstleistungen und Geschäftsfelder werden eröffnet und der Wettbewerb wird belebt. Ob und inwiefern Kundengruppen die Angebote der neu geschaffenen Marktrolle nutzen wollen beziehungsweise mit Blick auf das iMSys nutzen können, bleibt hingegen abzuwarten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Einführung einer Marktrolle, welche die Optimierung der Energieeffizienz als Dienstleistung anbietet, einen weiteren Baustein darstellt, um das politische Ziel einer hohen Energieeffizienz zu erreichen.
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