Die Einführung neuer Verordnungen führt oft zu Diskussionen über Aufwand und Nutzen. Doch wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens näher rückt, zählt nur noch eines: die effektive Umsetzung.
So auch bei DORA (Digital Operational Resilience Act), die im Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Verordnung stärkt die Widerstandsfähigkeit des EU-Finanzsektors gegen Bedrohungen aus dem Cyberraum und IKT-Risiken. Finanzunternehmen, die von der DORA-Verordnung betroffen sind, müssen bis zum 17. Januar 2025 alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Um diese Herausforderung als (Wettbewerbs-)Vorteil zu nutzen, müssen Sie DORA schlank, fristgerecht und mit maximaler Effizienz umsetzen. Wer jetzt handelt, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil sichern.