Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit darf nicht unterschätzt werden, denn sie ist das grundlegende Prinzip der Inklusion und Gleichstellung in der digitalen Welt. Digitale Barrierefreiheit gehört dabei zu den "Sustainable Development Goals, No. 10": Alle Menschen, unabhängig, ob mit oder ohne Handicaps sollen dabei den vollen Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen gewährleistet bekommen. Und dabei ist das Thema "Handicap" weit gefasst und beschreibt alle Möglichkeiten und Varianten einer digitalen Hürde - von Sprach-, über Hör- und Sehbehinderung bis hin zu körperlichen und kognitiven Barrieren.
Je kleiner die Barriere, desto größer die Zielgruppe
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Barrierefreiheit adressiert alle Menschen
... und damit auch Ihre Kundinnen und Kunden!
Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit darf nicht unterschätzt werden, denn sie ist das grundlegende Prinzip der Inklusion und Gleichstellung in der digitalen Welt. Digitale Barrierefreiheit gehört dabei zu den "Sustainable Development Goals, No. 10": Alle Menschen, unabhängig, ob mit oder ohne Handicaps sollen dabei den vollen Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen gewährleistet bekommen. Und dabei ist das Thema "Handicap" weit gefasst und beschreibt alle Möglichkeiten und Varianten einer digitalen Hürde - von Sprach-, über Hör- und Sehbehinderung bis hin zu körperlichen und kognitiven Barrieren.
Jens-Michael Blümel | Bereichsleiter User Experience & Brand Strategy | adesso SE
Jetzt heißt es handeln
Barrierefreiheit & Regulatorik
In Europa gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte barrierefrei sind.
Die Europäische Kommission hat ihren Mitgliedstaaten mit dem Mandat 376 empfohlen, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) in ihrer nationalen Gesetzgebung für Internetseiten des öffentlichen Sektors zu verankern. Die EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen musste bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und muss ab dem 28. Juni 2025 angewendet werden.
In Deutschland erfolgt die Regulierung der digitalen Barrierefreiheit durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Diese Verordnung wurde erlassen, um barrierefreie Informationstechnik gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland umzusetzen, welches das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen auf einfacher gesetzlicher Ebene umsetzt.
So kommen Sie weiter
Barrierefreie Websites & Portale
adesso ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die End-to-End Beratung und Umsetzung von barrierefreien Websites & Portalen geht – und mit adesso mobile solutions gestalten sie auch Ihre mobilen Lösungen barrierefrei.
- adesso prüft, berät und begleitet bei der Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen
- adesso übernimmt Umsetzungen auf Webseiten, in Apps und in Portalen
- adesso hat ein eigenes Prüfsiegel und kann den offiziellen BITV-Test durchführen
Unser Basis-Workshop "Digitale Barrierefreiheit" bietet Ihnen dabei zunächst einmal die Möglichkeit, ein grundlegendes Verständnis für die aktuellen Anforderungen und Vorgehensweisen in Bezug auf digitale Barrierefreiheit zu erlangen. Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine erste Bestandsanalyse und Bewertung Ihrer Website oder App durch. Das Ziel besteht darin, eine grobe Einschätzung des Optimierungsbedarfs zu gewinnen und einen Ausblick auf die nächsten Schritte zur Umsetzung zu geben.
Sagen Sie uns, was Ihr Unternehmen bewegt!
Egal in welcher Phase SIe sich mit Ihrem Projekt befinden, gerne beraten wir Sie und sorgen dafür, dass Ihr Projekt Fahrt aufnimmt.
Bereichsleiter User Experience & Brand Strategy Jens-Michael Blümel dx@adesso.de