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Dortmund |

Verschmelzung von smarthouse adesso financial solutions GmbH auf adesso AG vervollständigt Integrationsprozess im Geschäftsbereich Banking

Die im Frühjahr 2016 zu 100 % als Smarthouse Media GmbH übernommene und in smarthouse adesso financial solutions umbenannte Tochtergesellschaft soll künftig als Teil des Geschäftsbereichs Banking innerhalb der adesso Group operieren. Ein entsprechender Verschmelzungsvertrag wurde heute unterzeichnet.

smarthouse arbeitet als Spezialist für die Digitalisierung der Banken- und Finanzindustrie bereits seit der Akquisition eng mit dem Geschäftsbereich Banking der adesso AG zusammen. Die Aktivitäten und Services im Bereich Website- und Marketing-Lösungen wurden eng mit dem adesso-Portfolio verknüpft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an den Standorten zusammengeführt. Der Schritt der Verschmelzung des Geschäftsbetriebs vervollständigt somit die Integration in die adesso Group und sorgt für eine noch einfachere organisatorische Bündeldung der Kompetenzen.

Smarthouse hat in den vergangenen Jahren erfolgreich Websites und Applikationen mit Produkt- und Marktdaten entworfen, entwickelt und betrieben und hierdurch zur Digitalisierung von Banken und Börsen beigetragen. Durch die Verschmelzung wird die Technologie- und Fachkompetenz von adesso im Bereich der Finanzdienstleister mit dem auf das internationale Investment Banking spezialisierte IT-Projekt-, Produkt- und Servicegeschäft von smarthouse organisatorisch noch enger verknüpft. Damit stärkt adesso das eigene Portfolio und intensiviert die vertrieblichen Aktivitäten. Der Vorstand der adesso AG erwartet aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der smarthouse adesso financial solutions GmbH und der bereits weitgehend erfolgten Einbettung in das adesso-Lösungsportfolio nur einen geringfügigen Integrationsaufwand.

Der Übergang soll mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollzogen werden. Als alleinige Gesellschafterin der smarthouse adesso financial solutions GmbH ist ein Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden adesso AG gemäß § 62 Abs. (2) UmwG nicht erforderlich, sofern die Aktionäre der adesso AG nicht die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, um gesondert über die Zustimmung zur Verschmelzung zu beschließen. Eine entsprechende Bekanntmachung zur Information der Aktionäre wird mit der Einreichung des beurkundeten Verschmelzungsvertrags im Bundesanzeiger veröffentlicht.


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