Auch nach der Umwandlung in eine SE soll das dualistische Leitungssystem, bestehend aus einem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und einem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, unverändert beibehalten werden.
Die im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung angestrebte Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt unter anderem voraus, dass auch die Hauptversammlung der adesso AG dem gemeinsam mit der zu 100 % gehaltenen adesso Beteiligungsverwaltung AG mit Sitz in Wien, Österreich, zu erstellenden Verschmelzungsplan zustimmt. Ebenfalls sind die Satzung der künftigen adesso SE zu genehmigen und die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der adesso SE zu bestellen. Entsprechende Beschlussvorschläge sollen der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Eintragung mithin Wirksamkeit der Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt zudem voraus, dass das Verfahren zur Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen adesso SE, welches am 10. Januar 2019 eingeleitet werden wird, vor Eintragung abgeschlossen beziehungsweise beendet ist.
Durch die Umwandlung in die Rechtsform der SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der adesso AG grundsätzlich unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der adesso SE halten wie vor der SE-Umwandlung an der adesso AG.
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