31. März 2023 von Sandra Weis
Symbiose der betrieblichen Altersversorgung und Krankenversicherung
Der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen eine Herausforderung, der sie sich stellen müssen. Gute Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden und auch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen macht den Unternehmen schwer zu schaffen. Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund ernsthaft prüfen, ob sie nicht mehr für ihre Mitarbeitenden tun wollen, als lediglich den gesetzlichen Anforderungen wie den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung mit dem Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zu genügen. So kann ein höherer Zuschuss zur Entgeltumwandlung oder gleich eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) ein erster wirksamer Schritt sein, um seine Position im Kampf um Fachkräfte zu verbessern. Werden solche Maßnahmen mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) kombiniert, entsteht ein modernes Versorgungswerk, mit dem sich der Arbeitgeber von seinen Konkurrenten abhebt und so einen klaren Wettbewerbsvorteil auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt erlangt. Aber auch andere Beteiligte wie Versicherungsunternehmen profitieren von einer Verzahnung der beiden Versorgungswege.
Die betriebliche Altersversorgung
Bei einer betrieblichen Altersversorgung sagt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Arbeitsverhältnisse zu (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung [BetrAVG], auch Betriebsrentengesetz genannt). Möglich ist auch, dass die oder der Arbeitnehmende auf einen Teil des Bruttoentgeltes verzichtet und dieser als Beitrag in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter spart hierdurch Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben, sofern der steuerfreie Höchstbetrag und das Bruttoarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt. Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmenden einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber. Dieser wurde nämlich mit der Inkraftsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes von 2018 dazu verpflichtet. Der Zuschuss zur Entgeltumwandlung beträgt pauschal 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrages oder in Höhe der tatsächlichen Einsparungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Eine Versteuerung der Versorgungsleistungen ist erst bei Auszahlung durch die Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger fällig. Zusätzlich sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von gesetzlich Krankenversicherten zu leisten.
Die betriebliche Krankenversicherung
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt der Arbeitgeber auf den Namen der oder des Mitarbeitenden einen Versicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.
Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Sie können aber auch aus dem Nettogehalt der oder des Arbeitnehmenden stammen. Von der Ausgestaltung der Zusage durch den Arbeitgeber ist abhängig, ob es sich um Sach- oder Barlohn handelt und wie ggf. die Versteuerung durch die oder den Arbeitnehmenden erfolgt.
Gemeinsame Eigenschaften und Unterschiede
Die beiden Versorgungswege betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung weisen gemeinsame Eigenschaften und Unterschiede auf. Folgend ein Ausschnitt:
Gemeinsame Eigenschaften
- Baustein in Employer-Branding-Strategien
- Unterstützen die Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden
- Arbeitsrechtliche Gestaltung, durch vertragliche Zusage erforderlich
- Häufig im Rahmen von Kollektivverträgen
- Arbeitgeber zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen
- Versicherungsunternehmen erbringt die vereinbarten Leistungen
- Ergänzung der gesetzlichen Absicherung
- Minderung oder Schließung von Versicherungslücken
Unterschiede
- Ausgestaltung der Kollektivverträge
- Versteuerung der Versicherungsleistungen
- Leistungsauszahlung
- Mehrwert ist bei der betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer früher spürbar. Bei der betrieblichen Altersversorgung kann dies beispielsweise bei Absicherung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit auch der Fall sein. Allerdings ist bei einer Versorgung im Rentenalter der Mehrwert erst deutlich später ersichtlich.
- Nachweis des Eintritts eines Leistungsfalls ist unterschiedlich aufwendig
Symbiose der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung
Obwohl die betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung Unterschiede aufweisen, sprechen die gemeinsamen Eigenschaften dafür, die beiden Versorgungswege als ineinandergreifende Versorgungsmodelle zu betrachten. Schließlich bietet dies allen Beteiligten einen zusätzlichen Nutzen. Arbeitgeber können ihre Leistungen durch eine aktive Kommunikation hervorheben, Mitarbeitende an das Unternehmen binden und mögliche Interessentinnen und Interessenten für das Unternehmen gewinnen. Arbeitnehmende profitieren von der zugesagten Leistung, da Versorgungslücken gemindert oder gar geschlossen werden.
Versicherungsunternehmen profitieren von derselben Zielgruppe beider Versorgungswege und können Maßnahmen ableiten. Hierzu gehören beispielsweise die konzentrierte Entwicklung von Kombi-Produkten, die Gestaltung von Verwaltungsprozessen und Berücksichtigung bei der Marketingstrategie. Mit der Umsetzung von IT-Lösungen, die beispielsweise die unterschiedlichen (steuer-)rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, kann sich auch der Versicherer von seinen Wettbewerbern abheben. Darüber hinaus kann beispielsweise durch die Implementierung beziehungsweise Erweiterung eines Kundenportals die Kommunikation mit den Vertragsbeteiligten erleichtert werden. Die Vertragsverwaltung kann kostengünstiger gestaltet und die Durchlaufzeiten für die Bearbeitung der Geschäftsvorfälle reduziert werden, auch indem die Dunkel- oder Massenverarbeitung genutzt wird. Eine positive Folge ist auch die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei dem Arbeitgeber.
Entscheidung für oder gegen eine IT-Lösung
Für die Beteiligten – unabhängig, ob es sich beispielsweise um einen Arbeitgeber oder um ein Versicherungsunternehmen handelt – kommen etliche IT-Lösungen in Frage. Welche von diesen möglich und vor allem sinnvoll sind, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Daher ist es sinnvoll, maßgeschneiderte IT-Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Und zwar durch ausgebildete und praxiserfahrene Mitarbeitende, die über eine technologische Kompetenz mit ausgeprägtem (branchen-)fachlichen und betriebswirtschaftlichen Know-how verfügen.
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