Der Gesetzgeber hat die Einführung der digitalen Rentenübersicht verabschiedet. Die digitale Rentenübersicht ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf den aktuellen Stand der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Diese Informationen werden über ein Portal digital abrufbar sein. Zur Umsetzung wird unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) errichtet.
Anbindung für Versicherer verpflichtend
Ihr Unternehmen ist als Vorsorgeeinrichtung spätestens ab 2024 verpflichtet, an die ZfDR zu melden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit diesem Thema frühzeitig zu beschäftigen.
Die Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden ist kein wertschöpfender Prozess, daher ist es jetzt an der Zeit, Eigenentwicklungen und in die Jahre gekommene Systeme auf den Prüfstand zu stellen und Erweiterungen oder die Ablösung durch Standardlösungen in Erwägung zu ziehen.
Mit der passenden Software die Anforderungen einfach bewältigen
adesso bietet Ihnen mit in|sure GovInterface eine zentrale Plattform - basierend auf den geltenden gesetzlichen Anforderungen - für die vertragsindividuelle Kommunikation mit Behörden. in|sure GovInterface bereitet die notwendigen Daten gemäß des definierten Datensatzes auf, plausibilisiert die Informationen und meldet diese gegebenenfalls an die zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht.