Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize in der bAV, die die Verbreitung stärken, aber auch das Regelwerk umfangreicher gestalteten. Die Komplexität für alle Beteiligten wie Versicherer, Vermittlende, Arbeitgeber und Arbeitnehmende steigt. Automatisierte Vorgänge wirken dem erhöhten Verwaltungsbedarf entgegen und sichern die übergreifende und qualitativ hochwertige Aufbereitung von Daten.
Teile des BRSG sind verpflichtend – Aufwände und Fehlerquoten müssen beobachtet werden
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss stellt Unternehmen vor Herausforderungen, denn ab 2022 sind laufende Versorgungen anzupassen. Die Vielzahl von Verträgen verursacht einen hohen manuellen Aufwand, was zu Unübersichtlichkeit führt, die Fehlerquote steigt. Das digitale Selektieren und Kennzeichnen von Vertragsgruppen gewährt Übersichtlichkeit und führt die Anpassung gemäß den Voraussetzungen gezielt und automatisiert für die jeweilige Gruppe durch. Auch das Prüfen von Produktvoraussetzungen sowie Aufzeigen von Nachbesserungsbedarf wird mit digitalen Anwendungen einfacher.
Anpassungen der Verwaltungssysteme und Beratungstools werden erforderlich
Das BRSG erfordert Anpassungen der Verträge und somit Anpassungen Ihrer IT-Systeme, in denen der Bestand verwaltet wird. Gerade in der bAV kommt es durch die Vielzahl der Regulatorien häufig zu gesetzlichen Anpassungen. Digitale Lösungen gewährleisten Transparenz, Übersichtlichkeit sowie Zugang für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Nachhaltige und modulare IT-Anwendungen decken nicht nur den aktuellen Bedarf ab, sondern stellen darüber hinaus sicher, dass Sie mögliche zukünftigen Anpassungen kurzfristig umsetzen können. Dadurch wird die Skalierbarkeit der Anpassungsfähigkeit Ihrer IT-Systeme nicht nur für heute, sondern auch für morgen und übermorgen garantiert.